WICHTIG: Informieren Sie sich vorab, ob in ihrem Vertrag die Kostenübernahme für eine Psychotherapie enthalten ist und somit übernommen wird bzw. in welchem Umfang.
Bitte erfragen Sie innerhalb der ersten 1-3 Stunden der Probatorik, wieviele Stunden Probatorik übernommen werden und fordern Sie ggf. notwendige Unterlagen bei Ihrer Kasse an.
Für die Versicherte der Privaten Krankenkassen gilt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP analog GOÄ, Ziffer 870). Die Höhe des Honorars kann variieren (je nach Komplexität der Symptomatik sowie des Zeitaufwandes der Behandlung). Eine reguläre Therapiesitzung (50-Minuten) wird aktuell mit dem 2,3 fachen Satz berechnet und beläuft sich aktuell auf 134,06€ (Ziffer 812a). Je nach Dauer der Behandlung kann die Höhe des Honorars variieren.
Zusätzlich wird in jeder Sitzung ein aktueller psychischer Befund erhoben (GOP analog GOÄ, Ziffer 801a, 2,3facher Steigerungsfaktor) und mit 33,52€ abgerechnet. I.d. Regel wird dieser von den privaten Krankenkassen vollständig übernommen. Im Verlauf der Behandlung werden zusätzliche Leistungen durchgeführt & entsprechend abgerechnet wie z.B. Diagnostik, Erstellen eines Befundberichtes etc. Die aktuelle Honorartabelle der Praxis finden Sie hier.
Private Versicherung & Beihilfe
Informieren Sie
- Sich, ob in Ihrer Versicherung Psychotherapie enthalten ist
- Ihre Krankenkasse, dass Sie planen eine Psychotherapie aufnehmen
- Sich, wieviele Stunden Ihre Krankenkasse übernimmt
- Sich, wieviele Stunden Ihre Krankenkasse ggf. zu 100% übernimmt und ab welcher Stunde weniger übernommen wird.