Kosten & Anträge

Bitte informieren Sie sich vorab, wieviele Stunden und welchen Betrag/ Stunde Ihre Krankenkasse/ Beihilfe oder Träger der Heilfürsorge übernimmt.

Grundsätzlich ist Psychotherapie eine Leistung ihrer Krankenkasse. Diese Leistung kann im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse jedoch nur mit einer Kassenpraxis abgerechnet werden. Diese Praxen haben eine Zulassung zur Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung erhalten.

Im Rahmen einer Privatpraxis werden, je nach Vertrag, die Kosten von Privaten Krankenkassen, der Beihilfe, der freien Heilfürsorge übernommen. Die Psychotherapeuten sind ebenfalls im Arztregister bei der Kassenärztlichen Vereinigung eingetragen. So wird sichergestellt, dass nur wissenschaftlich anerkannte Verfahren zur Behandlung eingesetzt werden. Gesetzlich Versicherte können über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren Kostenübernahmen erwirken. Weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Seiten dieser Homepage.

Die Abrechnung der Stunden erfolgt in der Privatpraxis auf Basis der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Homepage.