Freie Heilfürsorge (Bundeswehr, Polizei, Berufsfeuerwehr)

Als Arbeitnehmer/in der Bundeswehr, Berufsfeuerwehr, Landes- oder Bundespolizei können Sie auch in einer Privatpraxis Psychotherapie in Anspruch nehmen, ohne das Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.

WICHTIG: Die Kosten für die Psychotherapie werden nur in den jeweiligen Bundesländern, in denen Sie auch versichert sind übernommen. Eine Abrechnung kann also nur über Sachsen erfolgen.

Bundeswehr

Bevor Sie einen Termin vereinbaren benötigen Sie eine Überweisung Ihres Truppenarztes. Die Abrechnung der Therapiekosten erfolgt dann direkt mit der Bundeswehr und wird nach der GOÄ/GOP mit dem 2,3-fachen Satz abgerechnet.

Landespolizei & Berufsfeuerwehr

Sie können direkt einen Termin in der Praxis vereinbaren. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der zuständigen Abrechnungsstelle.

Für die darauf folgende Beantragung der Therapie wird ein Konsiliarbericht benötigt, welcher von ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin ausgestellt wird. Die Beantragung erfolgt dann gemeinsam in der Praxis durchgeführt.

Bundespolizei

Sie können direkt einen Termin vereinbaren. Die für den Beginn einer Psychotherapie notwendige Sprechstunde kann ebenfalls in einer Privatpraxis durchgeführt werden. Für die darauffolgende Beantragung der Therapie wird ein Konsiliarbericht benötigt, welcher von ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin ausgestellt wird. Die Beantragung erfolgt dann gemeinsam in der Praxis durchgeführt.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Abrechnungsstelle Heilfürsorge Bundespolizei in 53754 Sankt Augustin. Die Leistungen der Psychotherapie wird mit dem 2,2-fachen Satz nach der Gebührenordnung für Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP analog GOÄ) abgerechnet.

Quelle: https://www.bptk.de/neuigkeiten/bundespolizisten-koennen-auf-privatpraxen-zurueckgreifen/