Für die Versicherte der Beihilfe & Privaten Krankenkassen gilt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP analog GOÄ, Ziffer 870). Die Höhe des Honorars variiert je nach Komplexität der Symptomatik sowie des Zeitaufwandes der Behandlung.
Eine reguläre Therapiesitzung (50-Minuten) wird aktuell mit dem 2,3 fachen Satz berechnet und beläuft sich aktuell auf 134,06€ (Ziffer 812a). Je nach Dauer der Behandlung kann die Höhe des Honorars variieren. Zusätzlich wird in jeder Sitzung ein aktueller psychischer Befund erhoben (GOP analog GOÄ, Ziffer 801a, 2,3facher Steigerungsfaktor) und mit 33,52€ abgerechnet. I.d. Regel wird dieser von den privaten Krankenkassen vollständig übernommen. Im Verlauf der Behandlung werden zusätzliche Leistungen durchgeführt & entsprechend abgerechnet wie z.B. Diagnostik, Erstellen eines Befundberichtes etc. Die aktuelle Honorartabelle der Praxis finden Sie hier.
Wenn Sie selbst oder über ein Elternteil beihilfeberechtigt sind, informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfe:/ Informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfe:
wieviel Anteil in % die Beihilfe übernimmt und wieviel die Private Krankenkasse
ob Sie Sprechstunden in Anspruch nehmen können
ob Sie Antragsunterlagen Online herunterladen können oder die notwendigen Unterlagen von Ihrer Beihilfe zugeschickt bekommen (i.d. Regel auf der jeweiligen Homepage zu finden).
WICHTIG- für einen möglichst reibungslosen Ablauf ist es wichtig, dass Sie diese Informationen innerhalb der ersten 2-3 Stunden in Erfahrung bringen. Sonst ist eine sogenannte Antragspause sehr wahrscheinlich und kann einige Wochen dauern. Manche Beihilfen fordern nach der sogenannten Probatorik einen Bericht von den Psychotherapeuten. Vor allem in diesem Fall ist eine zeitnahe Information wichtig.
Private Versicherung & Beihilfe
Informieren Sie
- Sich, ob in Ihrer Versicherung Psychotherapie enthalten ist
- Ihre Krankenkasse, dass Sie planen eine Psychotherapie aufnehmen
- Sich, wieviele Stunden Ihre Krankenkasse übernimmt
- Sich, wieviele Stunden Ihre Krankenkasse ggf. zu 100% übernimmt und ab welcher Stunde weniger übernommen wird.